Adressenhandel: Bose GmbH + Mail Select AG + Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ

Vor ein paar Monaten bekam ich von der Bose GmbH eine persönlich an mich adressierte Postkarte zu einem neuen Bose Soundsystem, das man für 90 Tage testen konnte. Ich fand auf der Postkarte auch eine persönliche Kundennummer. Da ich noch nie mit der Bose GmbH geschäftlich Kontakt hatte und auch noch nicht einmal je ein Bose Produkt besessen hatte, wunderte ich mich über diese Postkarte. Ich mache auch nie bei irgendwelchen Gewinnspielen mit Adressangabe mit und ich passe sehr gut auf, wem ich meine Adresse mitteile.

Schließlich rief ich die gratis 0800 Bose Nummer auf der Postkarte an und fragte, woher sie meine Adresse haben. Die Antwort war: “Das kann ich hier in der Datenbank nicht sehen, aber sie bekommen von uns die Antwort schriftlich. Die Kunden, die das wissen wollen, bekommen das schriftlich.” (Wieso wurde ich als Kunde bezeichnet, der ich doch gar nicht war?) Dreist fand ich noch die Erklärungsversuche der Hotline-Person: “Haben sie mal bei einem Kreuzworträtsel oder so mitgemacht?” Nach dem Anruf hatte ich noch eine Email-Anfrage per Online-Kontaktformular an Bose geschickt, um herauszufinden was das mit der persönlich adressierten Postkarte auf sich hat. Nach Absenden der email schrieb Bose mir auf den Bildschirm (ironischerweise): “Vielen Dank, dass Sie sich für BOSE entschieden haben. Wir respektieren Ihre Privatsphäre und nutzen Ihre persönlichen Informationen nur, um Ihnen zu antworten.” (für das Absenden der email per Online-Kontaktformular muss man seine Adresse angeben; schon eine tolle Sache, so Adressen). Ich dachte nach dem Telefonat, das sei alles Abwimmelungs-Blabla gewesen, aber die Bose GmbH hatte ein paar Wochen später tatsächlich reagiert, löblich. Ich bekam nämlich einen Brief der Firma Mail Select AG aus Hamburg. Die Mail Select AG schrieb mir, dass sie mit der Werbeaktion der Bose GmbH betraut gewesen sei. Und dann der interessante Teil:

“Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir Ihre Anschrift von der FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung für einen einmaligen Werbeeinsatz der Firma Bose GmbH eingesetzt haben.”

Ich hatte letztes und vorletztes Jahr zwei Kurzabos der FAZ gehabt, aber ich konnte mich nicht daran erinnern, dass ich der FAZ erlaubt hatte, mit meiner Adresse Geschäfte zu treiben. Also nächster Schritt: Google brachte mich zu einem Blog, der sich auch mit der Bose-Postkartenthematik befasste. Dort gab´s den Link zum gut formulierten und recherchierten Musterbrief, paragraphenschwanger mit Bundesdatenschutzgesetz. Das sollte hoffentlich Wirkung tun. Also drei Briefe raus: an die FAZ, an Böse Bose, und an die Mail Select AG.

Ein kleines Recherch´chen davor lenkte meine Aufmerksamkeit noch auf den KODEX der FAZ, wo unter Punkt VI – Datenschutz stand: “Redaktion und Administration verpflichten sich, die Ihnen vom Nutzer im Zuge der Personalisierung oder des Zahlungsverkehrs zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich zu hausinternen Zwecken zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte wird damit sowohl für gewerbliche als auch für Forschungszwecke ausgeschlossen.” Ich schrieb also in den Brief an die FAZ: “Die Frankfurter Allgemeine Zeitung handelt gegen Ihren eigenen KODEX.” Antwort der FAZ später: “Die Speicherung und Verwendung Ihrer Daten erfolgte aufgrund ihrer früheren Abos.” Ich konnte mich nicht erinnern, in Weitergabe meiner Daten an Dritte eingewilligt zu haben. Muss man das immer explizit bei jeder Adressangabe sagen? “Hallo! Bitte macht mit meinen Daten keinen Adresshandel!” Sinnvoller wäre es doch, wenn DIE einen fragen müssen: “Dürfen wir Ihre Adressdaten weitergeben?” Vielleicht sollte ich an der Stelle nochmal bei der FAZ nachhaken.

Inzwischen ist das alles schon ein paar Monate her… Gestern schau ich gaghalber mal wieder in den FAZ-Kodex, und siehe da: PUNKT VI – Datenschutz ist verschwunden. Dafür hat die FAZ jetzt eine düüücke Datenschutzerklärung. Da steht auch wieder drin: “Die von Ihnen erhobenen Daten übermitteln wir nicht an Dritte.” Macht das jetzt einen Unterschied in Ihrem Verhalten, liebe FAZ, ob der Satz in Ihrem Kodex oder in Ihrer Datenschutzerklärung steht? Und wie sieht’s mit dem Adressendeal mit Mail Select AG und Bose GmbH aus? Geht der weiter?

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Nachtrag 1. März 2009:

Um unerwünschter Werbung per Post, Email, SMS und Telefon vorzubeugen, kann man sich übrigens in die sogenannte Robinsonliste eintragen.

Nachtrag 12. Mai 2009:

Inzwischen habe ich kapiert warum solche Adressendeals ohne Einwilligung des Betroffenen möglich sind. Das liegt am sogenannten Listenprivileg. Netzpolitik.org macht diesbezüglich momentan mobil.

27. Feb 2009 · Totontli · 2 Comments
Posted in: NON-BIRD

2 Responses

  1. Dirk - 6. Mar 2009

    Hey,

    es gibt ja verschiedene Robinsonlisten.
    Mal schaun, zu dem Thema werde ich wohl
    noch mal ein bisschen recherchieren müssen.
    Es gibt ja noch die Liste vom Deutscher Direktmarketing Verband e. V..

    lg
    Dirk

  2. Lale Lu - 12. May 2009

    Das war vermutlich das sogenannte “Lettershop”-Verfahren… Bei dem keine Weitergabe, sondern “nur” eine Nutzung stattfindet – die Adressen erhalten die Unternehmen erst dann, wenn Du dich bei ihnen meldest. Faktisch verschickt die FAZ (oder ein Dienstleister im Auftrag der FAZ) die Werbung für Bose aufgrund ihrer Datenbank. Bose bekommt die Daten nicht. Scheiße find ichs trotzdem.

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